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  • Allgemeine Verkaufsbedingungen der PerkinElmer LAS (Germany) GmbH

1. Vertragsschluss, Qualität, Auftragsbestätigung

1.1 Unsere Angebote sind unverbindlich. Wir sind nur dann an unsere Angebote gebunden, wenn diese ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden. Andernfalls gelten sie als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots. In einem solchen Fall ist für das Zustandekommen eines Vertrages unsere schriftliche Auftragsbestätigung erforderlich.

1.2 Produkteigenschaften, die der Käufer unseres Produkts (der "Kunde") nach unseren öffentlichen Äußerungen, insbesondere in unserer Werbung oder der Kennzeichnung der Produkte erwarten kann oder die Gegenstand von Handelsbräuchen sind, gelten nur dann als von der vertraglichen Beschaffenheit umfasst, wenn sie ausdrücklich in einem Angebot oder einer Auftragsbestätigung genannt sind. Garantien sind für uns nur verbindlich, wenn sie in einem Angebot oder einer Auftragsbestätigung als solche bezeichnet werden und die aus einer solchen Garantie für uns resultierenden einzelnen Verpflichtungen darin genannt werden.

1.3 Unsere schriftliche Auftragsbestätigung ist das für die Festlegung des Lieferumfangs maßgebliche Dokument.

1.4 Mündliche Nebenabreden und Zusicherungen unserer Mitarbeiter oder Vertreter bedürfen zu ihrer Rechtsverbindlichkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

2. Preisstellung

2.1 Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, halten wir uns an alle angebotenen Preise dreißig (30) Tage ab Angebotsdatum gebunden. Unsere Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Hinzu kommen gegebenenfalls Kosten für Vertrieb, Fracht, Bearbeitung und/oder Installation in der zum Zeitpunkt des Versandes geltenden Höhe. Sollte der Kunde eine Verzögerung der Lieferung um mehr als neunzig (90) Tage ab Datum der Auftragsbestätigung verursachen, dürfen wir den am betreffenden Tag geltenden Listenpreis in Rechnung zu stellen.

2.2 Wenn der Kunde bis vier Wochen vor dem geplanten Liefertermin einen bestätigten Liefertermin ändern will und wir diese Stornierung oder Änderung akzeptieren, können wir eine Unkostenpauschale in Höhe von 10 % des Auftragswertes verlangen. Diese Pauschale beträgt 25 %, wenn der Kunde den Auftrag für ein speziell konfiguriertes Produkt ändert. Innerhalb von vier Wochen vor dem geplanten Liefertermin sind Stornierungen oder Auftragsänderungen nicht zulässig.

3. Zahlungsbedingungen

3.1 Unsere Preise sind sofort fällig und innerhalb von dreißig (30) Tagen ab Zugang der Rechnung zahlbar. Zahlungen sind ohne Abzüge direkt an uns zu leisten.

3.2 Teillieferungen sind zulässig, soweit sie für den Kunden wirtschaftlich zumutbar sind.

3.3 Die Aufrechnung oder die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts wegen von uns bestrittener und nicht rechtskräftig festgestellter Gegenforderungen des Kunden ist ausgeschlossen. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist ebenfalls ausgeschlossen, soweit die Gegenansprüche des Kunden nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

4. Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden, Vertragsbeendigung

4.1 Wenn der Kunde nach Vertragsschluss nicht mehr in der Lage ist, seine Schulden zu begleichen, wenn der Kunde einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stellt oder wenn nach Vertragsschluss Umstände eintreten, die wesentliche Auswirkungen auf die Kreditwürdigkeit des Kunden haben, können wir die Lieferung verweigern, bis die Gegenleistung erbracht ist oder der Kunde eine entsprechende Sicherheit dafür erbracht hat. Dies gilt auch, wenn die Tatsachen, die eine wesentliche Verschlechterung der Vermögenslage des Kunden begründen, unverschuldet erst nach Vertragsschluss bekannt werden, auch wenn sie bereits vor Vertragsschluss bestanden.

4.2 Wenn der Kunde nicht innerhalb einer von uns gesetzten, angemessenen Frist die Gegenleistung für die Lieferung erbringt eine entsprechende Sicherheit dafür leistet, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen. Falls wir uns dafür entscheiden Schadensersatz zu verlangen, können wir eine Schadenspauschale von 15 % des Auftragswertes (einschl. USt) in Rechnung stellen. Das Recht auf Nachweis eines geringeren oder höheren Schadens bleibt vorbehalten.

5. Prüfung und Abnahme

5.1 Der Kunde ist verpflichtet, die Produkte unverzüglich bei Anlieferung zu überprüfen und erkennbare Mängel oder Fehlmengen spätestens innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Entgegennahme der Lieferung und verdeckte Mängel spätestens innerhalb von fünf (5) Werktagen nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Diese Fristen sind Ausschlussfristen. Wenn der Kunde eine solche Anzeige unterlässt, gelten die Produkte als genehmigt vertragsgemäß.

5.2 Rücksendungen von mangelhaften oder sonstigen Produkten nehmen wir nur in Verbindung mit einer von uns vergebenen Rücksendeberechtigungsnummer [Return Authorization Number] an. Wenn einer Rücksendung zugestimmt wurde, sind die betreffenden Produkte frei verzollt (DDP – Incoterms 2000) an den von uns benannten Ort zurückzuschicken.

5.3 Falls die an uns zurückgesendeten Produkte mangelhaft sind oder nicht diesen Verkaufsbedingungen entsprechen, erstatten wir dem Kunden alle Transportkosten.

6. Lieferung, Verpackung und Verlustrisiko

6.1 Alle Aufträge werden frei verzollt zum Bestimmungsort (DDP – Incoterms 2000) geliefert; auf Bestellungen, die kein Instrument [Instrument] und/oder Wichtiges Zubehörteil [Major Accessory] umfassen, wird jedoch ein Fracht- und Abfertigungsgebühr erhoben, um die Kosten für Abholung, Transport, Versicherung und Lieferung zu decken. Die Begriffe "Instrument" und "Wichtiges Zubehörteil" sind in der Produkthierarchie-Klassifizierung "Item Class" unseres ERP-Systems definiert, die wir Kunden auf Wunsch zur Verfügung stellen.

6.2 Die Anlieferung der Instrumente und Wichtigen Zubehörteile erfolgt auf Straßenhöhe zur Eingangstür auf dem Kundengelände oder an einen anderen vertraglich vereinbarten Ort.

6.3 Angegebene Lieferfristen verstehen sich ausschließlich als vereinbarte zeitliche Richtlinien, sofern sie in unserer Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden. Alle Lieferfristen verlängern sich um die Dauer von Unterbrechungen unserer Arbeitsabläufe aufgrund von Behinderungen durch Arbeitskampfmaßnahmen innerhalb unseres Unternehmens oder bei unseren Zulieferern, insbesondere Streiks und rechtmäßige Aussperrungen sowie das Eintreten unvorhergesehener Ereignisse, die wir nicht zu vertreten haben. Die vorstehenden Umstände sind auch dann nicht von uns zu vertreten, wenn sie während eines bereits bestehenden Verzugs eintreten. Beginn und Ende derartiger Behinderungen werden dem Kunden zum frühestmöglichen Zeitpunkt mitgeteilt.

6.4 Wenn Lieferfristen nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden, tritt ein Lieferverzug unsererseits frühestens sechs (6) Wochen nach Ablauf der Lieferfrist durch eine schriftliche Mahnung des Kunden ein. Falls eine Lieferverzögerung aufgrund von leichter Fahrlässigkeit entsteht, ist der Schadensersatzanspruch wegen Verletzung vertraglicher Pflichten oder Verzug auf höchstens 5 % des Gesamtpreises der von der Verzögerung betroffenen Produkte begrenzt.

7. Steuern

7.1 Der Kunde ist letztlich für die Zahlung aller Steuern verantwortlich, die für die im Rahmen der vorliegenden Verkaufsbedingungen an den Kunden verkauften Produkte angesetzt oder erhoben werden.

7.2 Sofern der Kunde behauptet, dass ein Geschäft keiner Steuerpflicht unterliegt, dass er davon freigestellt ist oder dass wir eine solche Steuer nicht einzuziehen verpflichtet sind, erklärt er sich damit einverstanden, uns die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, um diese Behauptung zu belegen und damit wir unsere Entscheidung, diese Steuer(n) nicht einzuziehen, dokumentieren können. Er verpflichtet sich, uns von allen Ausgaben einschließlich angemessener Anwaltsgebühren freizustellen, die uns infolge unseres Vertrauens auf die Rechtsauffassung des Kunden entstehen.

8. Installation und Standortvorbereitung

8.1 Installationsleistungen sind nur dann im Kaufpreis für die zu diesen Verkaufsbedingungen verkauften Produkte enthalten, wenn dies ausdrücklich in unserem Angebot oder in unserer jeweils geltenden Preisliste angegeben ist. Sofern nicht anderweitig auf unserem Angebot ausdrücklich vermerkt, werden Installationsleistungen nur im ursprünglichen Bestimmungsland erbracht.

8.2 Der Kunde ist dafür verantwortlich, den Standort umwelttechnisch vorzubereiten und die erforderlichen Dienste wie vertraglich vorgesehen bereitzustellen und alle sonstigen Vorbereitungen zu treffen, die für das Auspacken und den Transport der Produkte zu ihrem jeweiligen Verwendungsort erforderlich sind. Sollte dies nicht geschehen, berechnen wir eine Service-Gebühr, um die verlorene Arbeitszeit unserer Kundendienstmitarbeiter zu decken. Müssen Installationsleistungen auf einem Computersystem vorgenommen werden, trägt der Kunde die volle Verantwortung für die Durchführung einer angemessenen Datensicherung, um die Integrität der vorhandenen Daten sicher zu stellen. Sollte es uns nicht möglich sein, die erforderlichen Installationsarbeiten innerhalb von zwölf Monaten nach Versand des Produktes auszuführen, weil der Kunde nicht in der Lage ist, den Standort den Erfordernissen entsprechend vorzubereiten, hat der Kunde eventuell zusätzliche Kosten im Zusammenhang mit den notwendigen Updates für Hardware, Software und Firmware zu tragen. Kundenseitig verursachte Verzögerungen der Installation führen nicht zu einer Verlängerung der Verjährungsfrist für Mängelansprüche.

8.3 Hiermit verpflichtet sich der Kunde, sein Firmengelände in sicherem Zustand zu erhalten und alle geltenden Gesetze und Regelwerke zum Gesundheits- und Arbeitsschutz einzuhalten. Er erkennt hiermit die volle Verantwortung für alle Schäden oder Verletzungen an, die unserem Personal während des Aufenthalts auf dem Firmengelände des Kunden entstehen sowie für jegliche Haftung, die aufgrund von Arbeiten entsteht, die von unserem Personal auf dem Firmengelände des Kunden ausgeführt wurden, soweit diese nicht ausschließlich auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz unserer Mitarbeiter beruhen.

8.4 Die Rechnungslegung erfolgt nach Zeit- und Materialaufwand. Wir dürfen den jeweils am Tage der Erbringung der Leistung geltenden Tagessatz für Arbeits-, Reise- und Wartezeiten in Rechnung stellen, sowie weitere in der Auftragsbestätigung aufgeführte Kosten.

8.5 Der Kunde hat die Abnahme der Installationsleistungen zu erklären. Abnahmepflichtige Installationsleistungen gelten zwei (2) Wochen nach Fertigstellung der Arbeiten als abgenommen, falls keine Sachmängel vorliegen.

9. Ansprüche bei Mängeln

9.1 Bei Mängeln werden wir nach eigener Wahl den Mangel beseitigen oder Ersatz liefern (Nacherfüllung).

9.2 Wenn die Nacherfüllung fehlschlägt, kann der Kunde nach eigener Wahl entweder vom Vertrag zurückzutreten oder eine angemessene Minderung des Kaufpreises verlangen.

9.3 Sofern in unserer aktuell geltenden Preisliste nichts Anderes vorgesehen ist, bemühen wir uns angemessen darum, alle Leistungen im Rahmen der Haftung für Mängel nach Anzeige eines möglichen Mangels so bald wie vernünftigerweise möglich auf dem Firmengelände des Kunden zu erbringen. Wir behalten uns jedoch das Recht vor, vom Kunden die Rücksendung des Produktes an unseren Fertigungsbetrieb zu verlangen, wenn dies zur Erbringung ordnungsgemäßer Leistungen zur Mangelbehebung erforderlich ist.

9.4 Für Produkte, die von uns auf Anweisung des Kunden oder durch den Kunden nach Lieferung aus dem ursprünglichen Lieferland in ein anderes Land verbracht wurden, können vor der Reparatur oder dem Ersatz solcher Produkte im Rahmen der Mangelhaftung Zuschläge anfallen je nach dem gegenwärtigen Standort dieser Produkte und unseren Mangelbehebungs- bzw. Service-Zuschlägen für diesen Standort.

9.5 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt zwölf (12) Monate ab Datum des Gefahrenübergangs.

9.6 Ausgetauschte Teile gehen in unser Eigentum über und sind uns auszuhändigen.

9.7 Die Nacherfüllung wird ohne Anerkennung einer Rechtspflicht durchgeführt und führt nicht zu einem Neubeginn der Verjährungsfrist. Dies gilt auch, wenn bei der Beseitigung eines Mangels Ersatzteile eingebaut wurden.

9.8 Weiter reichende Mängelansprüche des Kunden sind vorbehaltlich etwaiger nach Maßgabe von Ziffer 10 beschränkter Schadensersatzansprüche ausgeschlossen.

9.9 Stellt sich bei der Prüfung behaupteter Mängel heraus, dass kein Mängelanspruch besteht, muss der Kunde die durch die Prüfung entstandenen Kosten tragen.

9.10 Wenn gebrauchte Gegenstände (einschließlich Vorführgeräte) Gegenstand des Vertrages sind, ist jegliche Haftung für Mängel ausgeschlossen, sofern wir nicht arglistig gehandelt haben.

9.11 Die Bestimmungen dieser Ziffer 9 gelten entsprechend für Installationsleistungen, mit dem Unterschied, dass die in Ziffer 9.5 festgelegte Verjährungsfrist vorbehaltlich Ziffer 8.2 mit dem Tag der Abnahme (Ziffer 8.5) beginnt.

10. Haftungsbeschränkung (Haftungsausschluss und -beschränkung)

10.1 Wir haften nicht für Schäden aufgrund von leichter Fahrlässigkeit außer bei Verletzung einer vertragswesentlichen oder Kardinalpflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise oder wenn wir eine Garantie übernommen haben.

10.2 In folgenden Fällen ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt: (a) bei leicht fahrlässiger Verletzung vertragswesentlicher oder Kardinalpflichten in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise, (b) bei grob fahrlässiger Vertragsverletzung durch einen Erfüllungsgehilfen (kein Organmitglied oder leitender Angestellter), oder (c) wenn wir eine Garantie übernehmen, sofern wir als Verkäufer gegenüber dem Kunden als Käufer nicht ausdrücklich eine Garantie für die Beschaffenheit des Produktes gegeben haben.

10.3 In den in Ziffer 10.2 beschriebenen Fällen ist unsere Haftung auf maximal das Dreifache des Preises der betreffenden Ware, höchstens jedoch € 200.000,00 und bei Vermögensschäden auf das Zweifache dieses Preises, höchstens jedoch € 150.000,00 begrenzt.

10.4 In den Fällen der Ziffer 10.2 haften wir nicht für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn.

10.5 Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche in den in Ziffer 10.2 beschriebenen Fällen beträgt zwei (2) Jahre von dem Zeitpunkt an, zu dem der Kunde Kenntnis von dem Schaden erlangt hat und/oder ohne Rücksicht auf diese Kenntnis drei (3) Jahre von dem schädigenden Ereignis an. Die Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Mängeln der Produkte ist in Ziffer 9.6 festgelegt.

10.6 Außer im Fall einer Haftung aufgrund Produkthaftung, bei einer Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Ware oder bei arglistig verschwiegenen Mängeln gelten die vorstehenden Haftungsbeschränkungen für alle Schadensersatzansprüche unabhängig von deren Rechtsgrund.

10.7 Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten auch für Ansprüche gegen unsere Mitarbeiter oder Vertreter.

11. Freistellung von Rechten Dritter

11.1 Wir werden den Kunden gegen Ansprüche, die gegen ihn mit der Behauptung erhoben werden, dass die Benutzung der Produkte ein gewerbliches Schutzrecht (Patent, Urheberrecht, Marken- oder andere gewerbliche Schutzrechte) verletzt, auf eigene Kosten verteidigen und alle Kosten und Schadensersatzzahlungen übernehmen, welche dem Kunden in diesem Zusammenhang entstehen. Diese Verpflichtung setzt voraus, dass (a) wir unverzüglich schriftlich über die Geltendmachung eines solchen Anspruchs benachrichtigt werden, (b) uns die alleinige Kontrolle über die Verteidigung dagegen und diesbezügliche Vergleichsverhandlungen überlassen wird, (c) uns auf unsere Kosten jegliche angemessene Unterstützung bei dieser Verteidigung gewährt wird, und (d) wir für die Verletzung von gewerblichen Schutzrechten Dritter gemäß Ziffer 10 haften.

11.2 Sofern ein rechtskräftiger Untersagungstitel gegen die Benutzung des Produktes durch den Kunden vorliegt oder ein Vergleich gemäß Ziffer 11.1 geschlossen wurde, werden wir in unserem Ermessen und auf unsere Kosten entweder (a) dem Kunden das wei­tere Nutzungsrecht an dem Produkt verschaffen oder (b) das Produkt derart ersetzen oder abändern, dass keine gewerblichen Schutzrechte Dritter mehr verletzt werden und dennoch die Leistungsmerkmale im Wesentlichen beibehalten werden. Sofern nach unserer Ansicht keine der vorstehenden Alternativen vernünftigerweise durchführbar ist, werden wir das Produkt unter Rückerstattung der bezahlten Lizenzgebühren abzüglich einer angemessenen Nutzungsentschädigung für die Zeit, in der sich das Produkt im Besitz des Kunden befand, berechnet auf der Grundlage einer Gesamtnutzungsdauer von drei (3) Jahren, zurücknehmen.

11.3 Außer im Falle von Arglist verjähren die Ansprüche nach den Ziffern 11.1 und 11.2 in zwölf (12) Monaten nach Lieferung des Produkts.

11.4 Die Ansprüche des Kunden nach den Ziffern 11.1 und 11.2 bestehen nicht bei Schutzrechtsverletzungen, die darauf beruhen, dass (a) das Produkt in Widerspruch zu den Bestimmungen der betreffenden Handbücher genutzt wird, (b) das Produkt in Verbindung mit anderen Produkten, Zubehör, Software oder Daten, die nicht von uns geliefert wurden, genutzt wird, es sei denn, dies ist ausdrücklich in der Dokumentation vorgesehen, (c) das Produkt durch den Kunden oder Dritte modifiziert wurde, oder (d) der Kunde das Produkt weiter nutzt, nachdem dem Kunden von uns eine modifizierte Version des Produkts zur Verfügung gestellt worden ist, durch die diese Schutzrechte nicht verletzt werden.

11.5 Vorbehaltlich der Regelungen in Ziffer 10 werden unsere Haftung und die Ansprüche des Kunden in Bezug auf Schutzrechtsverletzungen durch das Produkt in dieser Ziffer 11 abschließend geregelt.

12. Geltungsbereich

12.1 Die hier festgelegten Bedingungen bilden die vertragliche Grundlage unserer Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden und gelten auch für künftige Geschäfte mit dem Kunden.

12.2 Die Geschäftsbedingungen des Kunden werden von uns auch dann nicht anerkannt, wenn wir in deren Kenntnis vorbehaltlos die Lieferung ausführen, ohne ihnen erneut ausdrücklich widersprochen zu haben.

13. Export

13.1 Der Kunde erkennt an, dass die Produkte und die dazugehörigen technischen Informationen den Bestimmungen US-amerikanischer Behörden unterliegen, die ihre Lieferung in bestimmte Länder verbieten können. Der Kunde ver­pflichtet sich, Produkte oder hiermit verbundene Tech­nologie nicht im Wider­spruch zu den Ex­port-Kontrollbestimmungen der Vereinig­ten Staaten von Amerika, der EU oder Deutschlands zu exportieren oder zu reexpor­tieren.

13.2 Wir können die Erfüllung unserer Verpflichtungen gemäß Auftragsbestätigungen verweigern, sofern und solange deren Erfüllung deutsches, europäisches oder US-amerikanisches Export-Kontrollrecht verletzt.

14. Software-Lizenzen und urheberrechtlich geschütztes Material

14.1 Wir liefern Software-Produkte ausschließlich auf Lizenzbasis. Die Bedingungen dieser Lizenz sind bei uns erhältlich und gelten als vom Kunden bei Lieferung der lizenzierten Software akzeptiert.

14.2 Sofern nichts Anderes angegeben ist, dürfen unsere urheberrechtlich geschützten Materialien (Software, Firmware und gedruckte Dokumentation) außer zu Archivierungszwecken, um eine fehlerhafte Kopie zu ersetzen oder zur Überprüfung von Programmfehlern nicht vom Kunden vervielfältigt werden.

15. Schlussbestimmungen

15.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über den internationalen Warenkauf (CISG).

15.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aufgrund unserer Geschäftsbeziehung mit dem Kunden ist der Sitz unseres Unternehmens. Die Parteien können gerichtliche und außergerichtliche Verfahren auch am allgemeinen Gerichtsstand der jeweils anderen Partei einleiten.

15.3 Wenn wir im Zusammenhang mit dem Verkauf, Kauf, der Nutzung oder Wartung der Produkte gebeten oder aufgefordert werden oder es für angebracht halten, Daten oder Informationen zugänglich zu machen, die wir nach eigenem Ermessen für vertraulich, gesetzlich geschützt oder beides halten, werden wir solche Daten oder Informationen in keinem Fall zugänglich machen oder zu deren Zugänglichmachung gezwungen werden, es sei denn, der Kunde schließt eine Vereinbarung über den Umgang mit diesen Informationen, deren Nutzung, Vervielfältigung, Zurückbehaltung und Rückgabe ab, deren Form dem Kunden auf Verlangen zur Verfügung gestellt wird. Wir nehmen keine gesetzlich geschützten oder vertraulichen Informationen des Kunden an, wenn keine solche schriftliche Vereinbarung vorliegt, die von einem unserer bevollmächtigten Vertreter unterzeichnet wurde.

15.4 Der Kunde darf ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung keine seiner Rechte oder Pflichten hieraus abtreten, übertragen oder delegieren, und jede Abtretung solcher Rechte oder Pflichten ohne unsere Zustimmung ist ungültig.

15.5 Wenn einzelne Bestimmungen unwirksam sind, beschränkt sich die Unwirksamkeit auf die betroffene(n) Bestimmung(en).

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